Vortrag „Strafrechtliche Folgen von Mobbing“
„Gewalt ist die Waffe des Schwachen, Gewaltlosigkeit die des Starken.“
Mit diesem Zitat von Mahatma Gandhi startete am Dienstag, den 09.07.2024, Polizeioberkommissarin S. Kraus ihren Präventionsvortrag „Strafrechtliche Folgen von Mobbing“ in der R 9B. Aus dem Wirtschafts- und Rechtsunterricht wussten die Schülerinnen bereits den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen sowie die Folgen daraus (Geld- und/oder Freiheitsstrafen). Nun erfuhren sie, dass selbst eine Beleidigung, wenn sich also eine Person in ihrem Ehrgefühl verletzt fühlt, neben einer Geldstrafe, auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Auch die Verbreitung des bekannten „Flurfunks“ ist nach dem Strafgesetzbuch eine Straftat, nämlich „üble Nachrede“. Die Liste der Straftaten, die sich aus Mobbing ergeben können, ist lang: Verleumdung, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Nachstellung etc. Bedacht werden muss auch, dass viele Arbeitgeber, gerade im sozialen und medizinischen Bereich ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Die strafrechtlichen Folgen von Mobbing für die Täter sind die eine Seite, die Auswirkungen auf Betroffene die andere: Schlaflosigkeit, Müdigkeit, Depressionen, Angst-, Ess- und Sehstörungen bis hin zum Suizid. Letzteres betrifft dann noch viele andere Menschen, wie Ersthelfer, FFW, Polizei, Zugführer, Notfallseelsorger, Angehörige, Freunde, eine ganze Schulfamilie. Frau Kraus ermutigte alle Zuhörerinnen, sich bei Problemen, egal ob als Opfer oder „Zuschauer“, Hilfe zu holen- sei es bei der Polizei, der Schul- oder Klassenleitung, der Lehrkraft des Vertrauens oder bei Ärzten. Dabei seien aus polizeilicher Sicht, Beweise in Form von Screenshots, Tonaufnahmen oder Zeugen natürlich hilfreich. Wir bedanken uns sehr herzlich für den informativen Vortrag und hoffen auf einen weiterhin fairen Umgang miteinander an unserer Schule.